Hoch hin­aus mit unse­ren Hüpf­bur­gen

Die nach­fol­gen­den Hüpf­bur­gen sind aktu­ell in unse­rem Lager vor­han­den und ste­hen für dich bereit — wei­te­re Ange­bo­te wer­den wir lau­fend prü­fen und in unser Sor­ti­ment auf­neh­men.

Ritterburg

Rit­ter­burg

ab CHF 350.– pro Tag
Dinoburg

Dino­burg

ab CHF 380.– pro Tag
Safariburg

Safa­ri­burg

ab CHF 150.– pro Tag
Rutschbahn

Rutsch­bahn

ab CHF 280.– pro Tag
Krokodilburg

Kro­ko­dil­burg

ab CHF 250.– pro Tag

Infor­ma­tio­nen zur Hüpf­be­reit­schaft

Hüp­fen ist grund­sätz­lich leicht. Dem­nach ist das Auf­stel­len der Hüpf­bur­gen nicht son­der­lich schwie­rig. Den­noch sind eini­ge Punk­te zu berück­sich­ti­gen.

Wie wer­den die Hüpf­bur­gen trans­por­tiert?

Die klei­ne Hüpf­burg eig­net sich gut für den mobi­len Ein­satz und kann bequem mit­tels Tasche trans­por­tiert wer­den. Die gros­sen Hüpf­bur­gen sind auf einer Palet­te mon­tiert. Für den Trans­port wer­den 4 Per­so­nen (Gewicht ca. 200 kg) sowie ein Anhän­ger oder Lie­fer­wa­gen benö­tigt.

Wie viel Platz benö­tigt eine Hüpf­burg?

Die Mas­se der Hüpf­bur­gen sind unter­schied­lich. Als Faust­re­gel gilt, dass jeweils 2 Meter auf allen Sei­ten zusätz­lich Platz gerech­net wer­den muss. Zum einen wird Platz benö­tigt für die Hal­te­rung sowie für das Geblä­se, zum ande­ren soll die Hüpf­burg auf allen Sei­ten zugäng­lich sein. Auch zu beach­ten sind min­des­tens 2 Meter Frei­raum ober­halb der Hüpf­bur­gen. Es soll­ten weder Äste noch Sons­ti­ges für einen siche­ren Gebrauch in direk­ter Nähe vor­han­den sein.

Bei wel­chem Wet­ter kann eine Hüpf­burg auf­ge­stellt und ver­wen­det wer­den?

Wer­den Hüpf­bur­gen Out­door auf­ge­stellt, sind son­ni­ge Aus­sich­ten eine Vor­aus­set­zung. Ein leich­ter Regen hat noch nie­man­dem gescha­det, aber ins­be­son­de­re bei sich rasch ändern­der Wit­te­rung wie z.B. bei Som­mer­ge­wit­tern ist Vor­sicht gebo­ten. Auch bei star­ken Win­den soll­te die Hüpf­burg bereits abge­baut sein.

Kön­nen Hüpf­bur­gen auch Indoor auf­ge­stellt wer­den?

Ja, die Hüpf­bur­gen eig­nen sich auch gut für Sport­hal­len. Die Befes­ti­gung erfolgt dabei mit Was­ser­sä­cken und sofern der Platz­be­darf stimmt sowie die Sicher­heits­vor­schrif­ten des Gebäu­des ein­ge­hal­ten wer­den, steht dem Hüpfspass nichts im Weg.

Wel­che Klei­dung ist für Hüpf­bur­gen geeig­net?

Auf die Hüpf­bur­gen gehö­ren weder Schu­he, Essen noch Trin­ken. Auch Schmuck, Spiel­zeu­ge oder Ähn­li­ches kön­nen in der Hüf­burg schnell zu Unfäl­len oder Schä­den füh­ren. Daher bit­te immer über­prü­fen, ob dei­ne Klei­nen kei­ne Hals­ket­te tra­gen, die Hosen­sä­cke leer und die Schu­he aus­ge­zo­gen sind.

Gibt es spe­zi­el­le Punk­te beim Ein­satz zu berück­sich­ti­gen?

Die Hüpf­bur­gen sind grund­sätz­lich sehr resis­tent. Den­noch sind Feu­er­quel­len, stark auf­kom­men­de Win­de, oder spit­ze Gegen­stän­de eine Gefahr. Sor­ge dafür, dass der Grill sowie der Nagel­bal­ken oder ähn­li­che Gesell­schafts­spie­le immer genug Distanz haben.

In ers­ter Linie erfolgt die Befes­ti­gung mit Herin­gen, ansons­ten mit Was­ser­sä­cken. Die ent­spre­chen­de Befes­ti­gungs­art wird bereit­ge­stellt.

Die Auf­sicht soll stets eine erwach­se­ne Per­son hal­ten. Hüpf­bur­gen machen Spass, aber im Eifer des Gefechts kann schnell mal etwas pas­sie­ren.

Wer haf­tet bei Schä­den an der Hüpf­burg?

Für Schä­den an der Hüpf­burg haf­tet der Mie­ter bzw. des­sen Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Die Hüpf­burg sowie das wei­te­re Equip­ment muss wie­der «besen­rein» über­ge­ben wer­den.

Wer haf­tet bei Unfäl­len in der Hüpf­burg?

Es wird kei­ne Haf­tung über­nom­men. Ver­si­che­rung ist Sache der Mie­ter sowie der Auf­sichts­per­son.

Detail­lier­te Infor­ma­tio­nen zum Auf- und Abbau sind in der Anlei­tung beschrie­ben:

Anlei­tung Auf- und Abbau (PDF, 5 MB)

Immer für Sie da

Bei Fra­gen zu unse­rem Ange­bot dür­fen Sie jeder­zeit auf mich zukom­men.

Silvan Jung

Sil­van Jung

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